Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

LINZerSCHWEBEN stellt ‚Segway Personal Transporter‘ leihweise für Stadtführungen, Rundfahrten (Touren) und Events zur Verfügung. Touren können nur unter Leitung eines Guides gebucht werden, Events werden ebenfalls von LINZerSCHWEBEN-Mitarbeitern geschult und begleitet. Eine individuelle Miete von Segway durch Einzelpersonen ist nicht möglich. Die angegebenen Routen sind unverbindlich und können aufgrund aktueller Gegebenheiten abgeändert werden.

Vertragspartner können nur Personen ab dem 16. Lebensjahr – gegebenenfalls unter Vorlage eines offiziellen Ausweises – werden. Der Verleih an Personen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson möglich. Diese wird dann Vertragspartner von LINZerSCHWEBEN. Fahrberechtigt sind Kinder ab dem 12 Lebensjahr (in Begleitung von erziehungsberechtigten Erwachsenen ab 10 Jahren). Das sichere Bewegen eines Segway erfordert ein Fahrergewicht zwischen 45 und 115  kg. Personen mit geringerem bzw. höherem Körpergewicht sind nicht berechtigt, einen Segway zu fahren.

2. ZAHLUNG

Die Preise und Konditionen sind der Preisliste zu entnehmen, die im Bereich „EVENTS“ zum Download bereit steht. Die Tourpreise sind idR. im Voraus beim Guide zu bezahlen Dies kann in bar, per Bankomat oder  Kreditkarte  oder per Faktura (wenn vor-angekündigt und zugesagt) erfolgen. Die Abrechnung von Firmen-, Sondertouren und Events erfolgt im Nachhinein per Faktura.

3. STORNO / ABSAGE / ABBRUCH / AUSSCHLUSS

Der Gast kann seine Teilnahme bis 24 Stunden vor Tourbeginn ohne Nennung von Gründen absagen. Nach diesem Zeitpunkt werden 50% des Tourpreises als Stornogebühr in Rechnung gestellt.

ACHTUNG: Reservierte aber nicht benötigte Zusatz-Roller bei Privat-Touren und Firmen-Events müssen 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden, ansonsten ist der volle Mietpreis zu zahlen.

Touren finden statt, wenn  die Wetterverhältnisse eine Durchführung erlauben UND mindestens 4 Teilnehmer angemeldet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Tour in der Regel am Vorabend abgesagt, bei unsicheren Wetterverhältnissen kann der verantwortliche Guide in Abstimmung mit den Teilnehmern eine andere Vorgehensweise vereinbaren. Eine Absage erfolgt automatisiert per e-Mail an die angegebene Adresse des Ansprechpartners – nach Möglichkeit auch per SMS bzw. Anruf.

Muss eine bereits gestartet Tour wegen Regens abgebrochen werden, wird der Tourpreis vom Guide refundiert, wenn dies in der ersten Hälfte der Tour erfolgt (bis 75 Minuten ab Tourtermin bei Normal-Touren / 40 Minuten bei Kurz-Touren). Danach gilt die Tour als absolviert.

Die LINZerSCHWEBEN Guides sind berechtigt, Personen von der Fahrt auszuschließen, die sich und andere durch ihre Fahrweise gefährden. Derart ausgeschlossene Gäste haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Tourpreises.

4. HAFTUNG

Die Benutzung der Segways erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Gastes. Jede Haftung von LINZerSCHWEBEN für Personen und/oder Sachschäden, die im Zuge der Benutzung eines Segways  entstehen, wird ausgeschlossen. Für Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet LINZerSCHWEBEN bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nur für den typischen vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung oder sonstige mittelbare Schäden etc. sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Der Mieter verpflichtet sich, mit den übernommenen Fahrzeug(en) sorgsam, verantwortungsbewusst und pfleglich umzugehen und darf keine Veränderungen daran vornehmen.

Für sämtliche vom Gast verursachte Schäden an den Segways haftet dieser nur bis zu einem Betrag von max. 250,- Euro. Alle darüber hinausgehenden Schäden (bis zum Totalverlust) sind durch eine LINZerSCHWEBEN Maschinenkasko-Versicherung gedeckt.

Weitere vom Mieter verursachte Personen- oder Sachschäden bis zu einer Höhe von 3.500.000,- Euro sind durch eine LINZerSCHWEBEN Haftpflichtversicherung gedeckt, die subsidiär zu allenfalls vorhandenen persönlichen Haftpflichtversicherungen des Mieters (zB. Haushaltsversicherung etc.) herangezogen werden kann. Auch hier ist ein Selbstbehalt von 250,- Euro vom Gast selbst zu tragen.

5. DATENSPEICHERUNG

LINZerSCHWEBEN ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern. Diese Daten werden nur so lange gespeichert, wie es betriebsnotwendig ist, sie werden ausschließlich intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

6. GELTUNGBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von LINZerSCHWEBEN. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder Geschäftspartners sowie mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich von LINZerSCHWEBEN bestätigt wurden.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch die übrigen Bestimmungen als vereinbart. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) verpflichten sich die Vertragspartner, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als wirksam vereinbart zu betrachten, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglich vereinbarten Bestimmung am nächsten kommen. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

Für alle Ansprüche, die dem Vermieter / Veranstalter gegenüber aus der Benützung des Segways geltend gemacht werden, ist – soweit zulässig – ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Linz unter Anwendung Österreichischen Rechts zuständig.